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Ein Gutachten über den Fahrzeugschaden nach Verkehrsunfällen dient als Nachweis über den tatsächlich entstandenen Schaden. Es wird zur Schadenregulierung herangezogen. Gleich, von welcher am Schaden
beteiligten Partei der Auftrag kommt, hat sich die Inhaberin durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Kfz.-Schäden und -Bewertung von der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund zur Neutralität und
Unabhängigkeit verpflichtet.
Ihr Fahrzeug wird von einem geschulten Sachverständigen am Standort des Fahrzeugs oder an unsererem Büro untersucht. Im Regelfall erfolgt die Besichtigung innerhalb von 24 Stunden
nach Eingang des Auftrags. Das Gutachten wird nach den IHK-Richtlinien erstellt und enthält neben der Beschreibung des Schadenumfangs, aussagefähigen Lichtbildern und der Kalkulation der Reparaturkosten auch Angaben
zum aktuellen Wiederbeschaffungswert, bezieht Stellung zur Wertminderung und zur Dauer der Reparatur.
Neutrale, nicht weisungsgebundene Gutachten helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung, ob und wie repariert wird oder ob ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden soll.
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